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Persönliches Budget – selbst entscheiden

Das persönliche Budget soll das Wahlrecht von Klienten stärken. Seit Januar 2008 können behinderte Menschen selbst entscheiden, ob sie die ihnen zustehenden Sachleistungen in Anspruch nehmen möchten. Andererseits steht ihnen ein individueller Geldbetrag (persönliches Budget) zu, den sie selbstbestimmt für Zwecke der Eingliederungshilfe einsetzen können (freie Anbieterwahl). Wir informieren Menschen mit Erkrankungen und Behinderungen über das persönliche Budget.

Gut zu wissen
Es ist möglich, mehrere unserer Angebote wahrzunehmen oder sie einzeln zu nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass der zuständige Sozialhilfeträger die Kosten übernimmt. Für viele unserer Klienten ist beispielsweise der Landschaftsverband Westfalen-Lippe zuständig. Freizeitgestaltung, Gespräche und Beratungen (niederschwellige und offene Angebote) bieten wir für alle Interessierten aus Siegen und Umgebung an. Bei uns sind Menschen mit und ohne Behinderung willkommen.

NotrufHome

Feuerwehr/Rettungsdienst: 112

Polizei: 110

Zentrale Notaufanhme: 02 71 3 33 45 13

Giftnotruf NRW: 02 28 1 92 40

Telefonseelsorge: 08 00 111 0 111

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