Hilfeplanverfahren – das passende Angebot finden
Für Menschen mit Behinderung gibt es zahlreiche ambulante und stationäre Hilfen. Ziel des Hilfeplans des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) ist es, für jeden Betroffenen das Angebot zu finden, das am besten zu seinen spezifischen Fähigkeiten und Bedürfnissen passt. Im besten Fall wirkt der Klient selbst an diesem Verfahren mit. Ist das nicht möglich, achten die weiteren Beteiligten selbstverständlich darauf, dass in seinem Sinne entschieden wird.
Beteiligt an dem Verfahren sind neben dem Antragssteller und dem Anbieter entsprechender Hilfen (wie beispielsweise die Diakonie in Südwestfalen) auch der örtliche (Kreis) und überörtliche (LWL) Träger der Sozialhilfe. Dabei wird nicht nur die aktuelle Situation des Antragsstellers in den Blick genommen, sondern auch schon über eine perspektivische Entwicklung diskutiert.
Als Grundlage für das Verfahren dienen Antragsunterlagen, die vor der sogenannten Hilfeplankonferenz ausgefüllt und vorgelegt werden müssen. Ein Hilfeplaner des LWL leitet die Hilfeplankonferenz. Außerdem nehmen ein Vertreter des Sozial- oder Gesundheitsamtes des Kreises, ein Vertreter eines ambulanten Betreuungsdienstes und ein Vertreter einer stationären Wohneinrichtung teil. In der Konferenz wird dann über eine geeignete Wohnform und Betreuungsmaßnahmen entschieden.
Geschäftsbereichsleiter Eingliederungshilfe

Achim Krugmann
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